Hallenregeln/AGB
1. Hallenregeln

Nutzungsbedingungen der Kletterhalle Chimpanzodrome
KLEVER e.V. Kletterhallenverband

 
1. Benutzungsberechtigung:
1.1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen, die die Nutzungsbedingungen auf dem dafür bestimmten Formular an der Kasse durch ihre rechtsgültige Unterschrift bestätigen. Der Unterzeichnende erklärt durch seine Unterschrift außerdem, dass er immer die Verantwortung für die Gesundheit und das Leben des kletternden Seilpartners trägt. Als Kletternder erkennt er dies ebenfalls an.
Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er über ausreichende kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt, die ihn befähigen, selbstständig in der Kletteranlage zu Klettern und zu Sichern.
Personen ohne ausreichende Sicherungskenntnisse müssen sich beim Personal melden, und gegebenenfalls einen Sicherungskurs belegen. Es ist ihnen ausdrücklich nicht gestattet, die Sicherung eines Kletternden zu übernehmen. Externe Sicherungskurse sind nicht erlaubt.
1.2. Die Benutzung der Anlage ist kostenpflichtig. Der Eintritt muss vor der Nutzung der Kletteranlage entrichtet werden. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Als gültige Eintrittskarte gilt die Kassenquittung. Diese muss während der Dauer des Aufenthaltes in der Kletteranlage jederzeit vorgelegt werden können. Mitglieder haben sich durch Vorlage ihres gültigen Mitglieds-ausweises an der Rezeption zu legitimieren.
1.3. Babies und Kleinkinder bis 7 Jahren dürfen sich aus Sicherheitsgründen nicht im Kletterbereich aufhalten. Dies gilt auch für Spielzeug und ähnliches)
1.4. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person mit ausreichenden Sicherungskenntnissen benutzen.
1.5. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage nur nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einver-ständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Das hierfür ausschließlich zu verwen-dende Formular liegt in der Kletterhalle aus bzw. kann unter www.chimpanzodrome.de  herunter-geladen oder auf Anfrage per Post oder Fax zugesandt werden.
1.6. Bei minderjährigen Gruppen haben die volljährigen Gruppenleiter dafür einzustehen, dass die Einhaltung der Nutzungsbedingungen von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Die Gruppenleitung haftet gegenüber der Betreibergesellschaft für Schäden, die durch Gruppenmitglieder verursacht wurden.
1.7. Die Kletteranlage darf nur während der von der Betreibergesellschaft festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die unbefugte Nutzung der Kletteranlage sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Hausordnung wird mit einer erhöhten Klettergebühr in Höhe von € 100,-- geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz, sowie sofortigen Verweis aus der Kletterhalle und Hausverbot – bleiben daneben vorbehalten.


2. Kletterregeln und Haftung:
2.1. Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigen-verantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Kletterregeln bestimmt, die jeder Besucher und/oder Benutzer der Kletteranlage zu beachten hat. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Kletteranlage, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Betreibergesellschaft, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist. Ein Schaden ist unverzüglich und vor dem Verlassen der Kletteranlage dem Personal an der Rezeption zur Niederschrift anzuzeigen. Eine spätere Anzeige eines Schadens sowie ein daraus resultierender Anspruch ist ausgeschlossen.
2.2. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
2.3. Das Bouldern ist grundsätzlich nur an der Boulderwand und an speziell dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet. Beim Bouldern darf die Höhe des oberen Randes der Boulderwand nicht übergriffen werden. Trotz eines in diesem Bereich installierten speziellen Weichbodensystems, können bei einem Absprung aus bis zu 3,5m Höhe auf diesen Boden erhebliche Verletzungen nicht ausgeschlossen werden. Das Bouldern erfolgt daher ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Kinder sind vom Boulderbereich fernzuhalten und ältere Kinder nicht ohne Aufsicht im Boulderbereich zu lassen. Aufsichtspersonen sind für ihre Kinder verantwortlich.
2.4. Das Sichern ist nur dann gestattet, wenn mindestens eine gängige Sicherungsmethode eigenverantwortlich beherrscht und sicher angewandt werden kann. Jeder ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich. Weiterhin ist das Klettern nur dann gestattet, wenn ein eigenverantwortliches und ordnungsgemäßes anlegen des Klettergurtes beherrscht wird. In der gesamten Anlage ist ausschliesslich mit Seilsicherung zu Klettern. Ausgenommen davon sind die speziell gekennzeichneten Boulderbereiche.
2.5. Der falsche Gebrauch von Ausrüstungs-gegenständen kann für den Benutzer, aber auch für Dritte erhebliche Gefahren für Leib und Leben bewirken. Insbesondere wird hingewiesen auf:
•    den korrekten Verschluss des Klettergurtes;
•    der Kletternde hat sich direkt in den Klettergurt einzubinden (ohne Karabiner);
•    das Klettern nur mit Brustgurt ist verboten;
•    das Klettern mit Steigklemme/-hilfe ist untersagt;
•    Sichern um den Körper (z.B. Hüft- oder Schultersicherung) ist nicht erlaubt;
•    auf einen korrekten Seilverlauf ist zu achten;
•    das Gewicht des Sichernden, welches nicht weniger als 10 kg des Kletternden betragen darf;
•    Ausrüstungsgegenstände sind beim Kletternden so zu befestigen, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen ist.  
2.6. Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Kletterern mit entsprechender Ausbildung ist das Klettern im Vorstieg erlaubt. Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden. Sie dürfen während die Route beklettert wird, nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden. Es ist untersagt in eine schon besetzte Route einzusteigen.
2.7. Die verwendeten Vorstiegsseile müssen mindestens 35 Meter lang sein. Die eingehängten Toprope-Seile sind nicht abzuziehen und auf keinen Fall als Vorstiegsseile zu verwenden. In Karabinern, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden.
2.8. Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Routen und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Das Seil ist immer in beide Umlenkungen einzuhängen. Der Nachstieg an Zwischensicherungen ist nicht gestattet.
2.9. Es darf nur im Toprope geklettert werden, wenn alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt sind und der Kletterer an dem Seilende klettert, das in die Zwischensicherungen eingehängt ist. Beim Ablassen sind sämtliche Zwischensicherungen wieder einzuhängen.
2.10. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert werden.
2.11. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Betreibergesellschaft übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Mit herabfallendem Klettermaterial ist zu rechnen.
2.12. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner, etc. sind dem Personal an der Rezeption unverzüglich zu melden.
2.13. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage und insbesondere beim Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich, im Fitnessbereich sowie insbesondere auf den Fitnessgeräten und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.
2.14. Während des Kletters und Sichers ist die Benutzung von Mobiltelefonen nicht gestattet.
2.15. Das Sichern und Klettern unter Drogeneinfluss, insbesondere unter Alkoholeinfluss, ist verboten.
3. Veränderungen, Beschädigungen, Hygiene/Sauberkeit & Sonstiges:
3.1. Tritte und Griffe, Hakenlaschen sowie Umlenk-einrichtungen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.
3.2. Grundsätzlich sind die Kletterwände nur mit Sportkletterschuhen zu beklettern. Barfußklettern, das Klettern in Strümpfen sowie das Klettern in Straßenschuhen sind verboten. Das Klettern mit konventionellen Hallensportschuhen ist nur an der Anfängerwand erlaubt. Das Barfußlaufen auf den Sportflächen ist untersagt.
3.3. Die Innenanlage sowie das Aussengelände sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
3.4. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten.
3.5. Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern abgestellt werden. Sie können nicht mit in die Anlage genommen werden.
3.6. Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt. Das Rauchen ist im gesamten Halleninnenbereich (Indoorkletterbereich, Boulderbereich, Bistro, Galerie, Seminarraum, Treppenaufgänge, Toiletten, Umkleideräumen, Wellnessbereich) untersagt.
3.7. Die Benutzung von Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. sind auf den Sportflächen untersagt. Nicht erlaubte Gegenstände können vom Personal eingezogen werden.
3.8. Der Gebrauch von Magnesia ist nur in Form von Chalkballs oder flüssigem Chalk erlaubt.
3.9. Auf Garderobe und mitgebrachte Aus-rüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung über-nommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

4. Leihmaterial:
4.1. Die Benutzung der Leihausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
4.2. Im eigenen Interesse wird der Entleiher gebeten, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z.B. Scheuerstellen, etc.) zu prüfen. Mängel sind umgehend dem Rezeptionspersonal zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.
4.3. Bei Empfang der Leihausrüstung ist ein Pfand in Form eines amtlichen Ausweises zu hinterlegen. Die Leihgebühr ist bei Empfang des Materials zu entrichten.
4.4. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer des Aufenthaltes in der Kletteranlage am Tag der Entrichtung der Leihgebühr. Die Leihausrüstung ist am selben Tag vor Betriebschluss zurückzugeben. Ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an.
4.5. Bei Verlust des Leihmaterials, ist dieses zum Listenverkaufspreis zu ersetzen.
5. Hausrecht:
5.1. Das Hausrecht über die Kletteranlage übt die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft sowie die von ihr Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
5.2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden. Das Recht der Betreiber darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

 
2. AGBs
Chimpanzodrome Kletterhalle – Fiala, Wiesinger OHG, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste,
für die Nutzung der Kletterhalle gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

1. Anmeldung
Mit Betreten des Firmengeländes der Chimpanzodrome Kletterhalle werden die Benutzerordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Benutzerordnung und die AGB hängen im Eingangsbereich der Kletterhalle aus.
Die Mitarbeiter erfragen und erfassen vor Zugang zu den Kletterbereichen die Kletterfähigkeiten und -kenntnisse und können angemessene Nachweise verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Bei falschen Auskünften kann die Chimpanzodrome Kletterhalle  ein Zutrittsverbot aussprechen. Der Kunde versichert mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme der Benutzerordnung. Bei Nichtbeachtung der Benutzerordnung kann er aus der Anlage verwiesen werden.

2. Nutzungsberechtigte
Nutzungsberechtigt für die Kletteranlage sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Diese muss während der Dauer des Aufenthalts in den jeweiligen Kletterbereichen jederzeit vorgelegt werden können. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugt ausübt, benutzen. Jugendliche ab der Vollendung des 14. bis zum 18. Jahre Lebensjahr müssen vor der ersten Nutzung der Einrichtungen der Kletterhalle eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Sorgeberechtigten vorlegen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden
sind, können auf unserer Homepage: www.chimpanzodrome.de heruntergeladen werden. Die Einzelheiten der Nutzungsberechtigung ergeben sich aus der Benutzungsordnung.

3. Nutzungsverstöße
Die Kletteranlage darf nur während der festgelegten Öffnungszeit benutzt werden. Die unbefugte Nutzung der Kletteranlagen sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen der Benutzerordnung und der AGB wird mit einer erhöhten Klettergebühr in Höhe von 50,00 € geahndet. Weitere Sanktionen, z.B. der sofortige Verweis aus der Kletterhalle und/oder
ein Hausverbot, sind möglich. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz – bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Bezahlung
Die Eintrittspreise (Tageskarten, 11er Karten) sind in bar oder per EC-Cash zu entrichten. Die Preise für 3, 6 und 12 Monatskarten werden mit Einzugsermächtigung abgebucht. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung des Kontos – bei Fehlbuchungen wird das Kundenkonto mit 10€ Gebühren belastet. Kommt der Kunde mit der Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, so ist die Chimpanzodrome Kletterhalle berechtigt, dem Kunden im Rahmen seines Zurückbehaltungsrechts den Zutritt zu der Halle und den Angeboten zu verweigern. Das Bestehen der Zahlungspflicht ist davon unberührt. Daneben ist die Chimpanzodrome Kletterhalle berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

5. Datenschutzerklärung
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verwendet. Eine Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Im Zusammenhang mit Bestellungen verarbeitete persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Kunden haben ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.

6. Unsere Leistungen, Preise
Der Umfang der Leistungen der Kletterhalle Chimpanzodrome ergibt sich aus den gültigen Unterlagen, wie den Preisangaben, Prospekten, Beschreibungen, Abbildungen etc. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

7. Leistungs- und Preisänderungen
Die Kletterhalle Chimpanzodrome behält sich das Recht vor, erhebliche und das Gesamtkonzept der Veranstaltung beeinträchtigende Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt der Veranstaltung, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Kletterhalle Chimpanzodrome nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, vorzunehmen. Kunden werden von solchen Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

8. Stornierung, Kündigung
Eine Stornierung hat schriftlich, per Fax oder Mail zu erfolgen. Für 3, 6 und 12 Monatsverträge muss diese bis 4 Wochen vor Ablauf der Vertragszeit eingegangen sein. 3, 6 und 12 Monatsverträge verlängern sich automatisch stillschweigend, wenn sie nicht bis 4 Wochen vor Vertragsende gekündigt werden.

9. Haftung
Kletterhalle Chimpanzodrome haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kletterhalle Chimpanzodrome nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) vorliegt. Die Kletterhalle Chimpanzodrome haftet nicht für die Fälle höherer Gewalt. Hierzu gehören insbesondere Kriege, Unruhen, Flugzeugentführungen, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen gleich welcher Art, Stromausfälle, Streiks, Aussperrungen und dergleichen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird durch die Kletterhalle Chimpanzodrome keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken untergebrachten Gegenstände und Wertsachen.

10. Fahrräder
Fahrräder müssen in den jeweiligen Haltevorrichtungen abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlagen genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.

11. Tiere
Das Mitbringen von Tieren in die Anlage ist untersagt.

12. Leihe
Für die Nutzung des Leihmaterials sowie die Nutzung der Garderobenschränke ist an der Kasse ein Pfand (jeweiliger Personalausweis oder Führerschein) zu hinterlegen. Die Leihgebühr ist beim Empfang zu entrichten. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Tages. Ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung des Leihmaterials ist dieses zum Listenpreis zu ersetzen.

13. Alkohol und Drogen
Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder ähnlichen berauschenden Mitteln ist die Nutzung der gesamten Anlage strengstens untersagt. Auch das Mitbringen und Verwenden von berauschenden Mittel ist untersagt.

14. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt.

Frechen, 01.01.2011