| 2. AGBs |
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Chimpanzodrome Kletterhalle – Fiala, Wiesinger OHG, Allgemeine Geschäftsbedingungen Liebe Gäste, für die Nutzung der Kletterhalle gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): 1. Anmeldung Mit Betreten des Firmengeländes der Chimpanzodrome Kletterhalle werden die Benutzerordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Benutzerordnung und die AGB hängen im Eingangsbereich der Kletterhalle aus. Die Mitarbeiter erfragen und erfassen vor Zugang zu den Kletterbereichen die Kletterfähigkeiten und -kenntnisse und können angemessene Nachweise verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Bei falschen Auskünften kann die Chimpanzodrome Kletterhalle ein Zutrittsverbot aussprechen. Der Kunde versichert mit seiner Unterschrift die Kenntnisnahme der Benutzerordnung. Bei Nichtbeachtung der Benutzerordnung kann er aus der Anlage verwiesen werden. 2. Nutzungsberechtigte Nutzungsberechtigt für die Kletteranlage sind nur Personen mit einer gültigen Eintrittskarte. Diese muss während der Dauer des Aufenthalts in den jeweiligen Kletterbereichen jederzeit vorgelegt werden können. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugt ausübt, benutzen. Jugendliche ab der Vollendung des 14. bis zum 18. Jahre Lebensjahr müssen vor der ersten Nutzung der Einrichtungen der Kletterhalle eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Sorgeberechtigten vorlegen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, können auf unserer Homepage: www.chimpanzodrome.de heruntergeladen werden. Die Einzelheiten der Nutzungsberechtigung ergeben sich aus der Benutzungsordnung. 3. Nutzungsverstöße Die Kletteranlage darf nur während der festgelegten Öffnungszeit benutzt werden. Die unbefugte Nutzung der Kletteranlagen sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen der Benutzerordnung und der AGB wird mit einer erhöhten Klettergebühr in Höhe von 50,00 € geahndet. Weitere Sanktionen, z.B. der sofortige Verweis aus der Kletterhalle und/oder ein Hausverbot, sind möglich. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz – bleiben ausdrücklich vorbehalten. 4. Bezahlung Die Eintrittspreise (Tageskarten, 11er Karten) sind in bar oder per EC-Cash zu entrichten. Die Preise für 3, 6 und 12 Monatskarten werden mit Einzugsermächtigung abgebucht. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung des Kontos – bei Fehlbuchungen wird das Kundenkonto mit 10€ Gebühren belastet. Kommt der Kunde mit der Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, so ist die Chimpanzodrome Kletterhalle berechtigt, dem Kunden im Rahmen seines Zurückbehaltungsrechts den Zutritt zu der Halle und den Angeboten zu verweigern. Das Bestehen der Zahlungspflicht ist davon unberührt. Daneben ist die Chimpanzodrome Kletterhalle berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. 5. Datenschutzerklärung Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verwendet. Eine Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Im Zusammenhang mit Bestellungen verarbeitete persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Kunden haben ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten. 6. Unsere Leistungen, Preise Der Umfang der Leistungen der Kletterhalle Chimpanzodrome ergibt sich aus den gültigen Unterlagen, wie den Preisangaben, Prospekten, Beschreibungen, Abbildungen etc. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. 7. Leistungs- und Preisänderungen Die Kletterhalle Chimpanzodrome behält sich das Recht vor, erhebliche und das Gesamtkonzept der Veranstaltung beeinträchtigende Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt der Veranstaltung, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Kletterhalle Chimpanzodrome nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, vorzunehmen. Kunden werden von solchen Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis gesetzt. 8. Stornierung, Kündigung Eine Stornierung hat schriftlich, per Fax oder Mail zu erfolgen. Für 3, 6 und 12 Monatsverträge muss diese bis 4 Wochen vor Ablauf der Vertragszeit eingegangen sein. 3, 6 und 12 Monatsverträge verlängern sich automatisch stillschweigend, wenn sie nicht bis 4 Wochen vor Vertragsende gekündigt werden. 9. Haftung Kletterhalle Chimpanzodrome haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kletterhalle Chimpanzodrome nur, wenn eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschaden) vorliegt. Die Kletterhalle Chimpanzodrome haftet nicht für die Fälle höherer Gewalt. Hierzu gehören insbesondere Kriege, Unruhen, Flugzeugentführungen, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen gleich welcher Art, Stromausfälle, Streiks, Aussperrungen und dergleichen. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird durch die Kletterhalle Chimpanzodrome keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken untergebrachten Gegenstände und Wertsachen. 10. Fahrräder Fahrräder müssen in den jeweiligen Haltevorrichtungen abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlagen genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen. 11. Tiere Das Mitbringen von Tieren in die Anlage ist untersagt. 12. Leihe Für die Nutzung des Leihmaterials sowie die Nutzung der Garderobenschränke ist an der Kasse ein Pfand (jeweiliger Personalausweis oder Führerschein) zu hinterlegen. Die Leihgebühr ist beim Empfang zu entrichten. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Tages. Ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung des Leihmaterials ist dieses zum Listenpreis zu ersetzen. 13. Alkohol und Drogen Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder ähnlichen berauschenden Mitteln ist die Nutzung der gesamten Anlage strengstens untersagt. Auch das Mitbringen und Verwenden von berauschenden Mittel ist untersagt. 14. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon unberührt. Frechen, 01.01.2011 |
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