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Nutzungsbedingungen der Kletterhalle Chimpanzodrome
KLEVER e.V. Kletterhallenverband
1. Benutzungsberechtigung:
1.1. Benutzungsberechtigt sind nur Personen, die die Nutzungsbedingungen auf dem dafür bestimmten Formular an der Kasse durch ihre rechtsgültige Unterschrift bestätigen. Der Unterzeichnende erklärt durch seine Unterschrift außerdem, dass er immer die Verantwortung für die Gesundheit und das Leben des kletternden Seilpartners trägt. Als Kletternder erkennt er dies ebenfalls an.
Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er über ausreichende kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt, die ihn befähigen, selbstständig in der Kletteranlage zu Klettern und zu Sichern.
Personen ohne ausreichende Sicherungskenntnisse müssen sich beim Personal melden, und gegebenenfalls einen Sicherungskurs belegen. Es ist ihnen ausdrücklich nicht gestattet, die Sicherung eines Kletternden zu übernehmen. Externe Sicherungskurse sind nicht erlaubt.
1.2. Die Benutzung der Anlage ist kostenpflichtig. Der Eintritt muss vor der Nutzung der Kletteranlage entrichtet werden. Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Als gültige Eintrittskarte gilt die Kassenquittung. Diese muss während der Dauer des Aufenthaltes in der Kletteranlage jederzeit vorgelegt werden können. Mitglieder haben sich durch Vorlage ihres gültigen Mitglieds-ausweises an der Rezeption zu legitimieren.
1.3. Babies und Kleinkinder bis 7 Jahren dürfen sich aus Sicherheitsgründen nicht im Kletterbereich aufhalten. Dies gilt auch für Spielzeug und ähnliches)
1.4. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person mit ausreichenden Sicherungskenntnissen benutzen.
1.5. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage nur nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einver-ständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Das hierfür ausschließlich zu verwen-dende Formular liegt in der Kletterhalle aus bzw. kann unter www.chimpanzodrome.de herunter-geladen oder auf Anfrage per Post oder Fax zugesandt werden.
1.6. Bei minderjährigen Gruppen haben die volljährigen Gruppenleiter dafür einzustehen, dass die Einhaltung der Nutzungsbedingungen von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Die Gruppenleitung haftet gegenüber der Betreibergesellschaft für Schäden, die durch Gruppenmitglieder verursacht wurden.
1.7. Die Kletteranlage darf nur während der von der Betreibergesellschaft festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die unbefugte Nutzung der Kletteranlage sowie die Nutzung entgegen den Bestimmungen dieser Hausordnung wird mit einer erhöhten Klettergebühr in Höhe von € 100,-- geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz, sowie sofortigen Verweis aus der Kletterhalle und Hausverbot – bleiben daneben vorbehalten.
2. Kletterregeln und Haftung:
2.1. Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigen-verantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Kletterregeln bestimmt, die jeder Besucher und/oder Benutzer der Kletteranlage zu beachten hat. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Kletteranlage, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Betreibergesellschaft, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist. Ein Schaden ist unverzüglich und vor dem Verlassen der Kletteranlage dem Personal an der Rezeption zur Niederschrift anzuzeigen. Eine spätere Anzeige eines Schadens sowie ein daraus resultierender Anspruch ist ausgeschlossen.
2.2. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
2.3. Das Bouldern ist grundsätzlich nur an der Boulderwand und an speziell dafür gekennzeichneten Bereichen gestattet. Beim Bouldern darf die Höhe des oberen Randes der Boulderwand nicht übergriffen werden. Trotz eines in diesem Bereich installierten speziellen Weichbodensystems, können bei einem Absprung aus bis zu 3,5m Höhe auf diesen Boden erhebliche Verletzungen nicht ausgeschlossen werden. Das Bouldern erfolgt daher ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Kinder sind vom Boulderbereich fernzuhalten und ältere Kinder nicht ohne Aufsicht im Boulderbereich zu lassen. Aufsichtspersonen sind für ihre Kinder verantwortlich.
2.4. Das Sichern ist nur dann gestattet, wenn mindestens eine gängige Sicherungsmethode eigenverantwortlich beherrscht und sicher angewandt werden kann. Jeder ist für die von ihm gewählte Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich. Weiterhin ist das Klettern nur dann gestattet, wenn ein eigenverantwortliches und ordnungsgemäßes anlegen des Klettergurtes beherrscht wird. In der gesamten Anlage ist ausschliesslich mit Seilsicherung zu Klettern. Ausgenommen davon sind die speziell gekennzeichneten Boulderbereiche.
2.5. Der falsche Gebrauch von Ausrüstungs-gegenständen kann für den Benutzer, aber auch für Dritte erhebliche Gefahren für Leib und Leben bewirken. Insbesondere wird hingewiesen auf:
• den korrekten Verschluss des Klettergurtes;
• der Kletternde hat sich direkt in den Klettergurt einzubinden (ohne Karabiner);
• das Klettern nur mit Brustgurt ist verboten;
• das Klettern mit Steigklemme/-hilfe ist untersagt;
• Sichern um den Körper (z.B. Hüft- oder Schultersicherung) ist nicht erlaubt;
• auf einen korrekten Seilverlauf ist zu achten;
• das Gewicht des Sichernden, welches nicht weniger als 10 kg des Kletternden betragen darf;
• Ausrüstungsgegenstände sind beim Kletternden so zu befestigen, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen ist.
2.6. Das Klettern im Vorstieg ist immer mit erheblichen Sturzrisiken und Verletzungsgefahren verbunden. Kletterern mit entsprechender Ausbildung ist das Klettern im Vorstieg erlaubt. Im Vorstieg müssen zur Verminderung des Sturzrisikos alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden. Sie dürfen während die Route beklettert wird, nicht von anderen Kletterern ausgehängt werden. Es ist untersagt in eine schon besetzte Route einzusteigen.
2.7. Die verwendeten Vorstiegsseile müssen mindestens 35 Meter lang sein. Die eingehängten Toprope-Seile sind nicht abzuziehen und auf keinen Fall als Vorstiegsseile zu verwenden. In Karabinern, insbesondere an den Umlenkpunkten, darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden.
2.8. Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Routen und nicht an den Zwischensicherungen zu erfolgen. Das Seil ist immer in beide Umlenkungen einzuhängen. Der Nachstieg an Zwischensicherungen ist nicht gestattet.
2.9. Es darf nur im Toprope geklettert werden, wenn alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt sind und der Kletterer an dem Seilende klettert, das in die Zwischensicherungen eingehängt ist. Beim Ablassen sind sämtliche Zwischensicherungen wieder einzuhängen.
2.10. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert werden.
2.11. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Betreibergesellschaft übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Mit herabfallendem Klettermaterial ist zu rechnen.
2.12. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner, etc. sind dem Personal an der Rezeption unverzüglich zu melden.
2.13. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage und insbesondere beim Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich, im Fitnessbereich sowie insbesondere auf den Fitnessgeräten und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.
2.14. Während des Kletters und Sichers ist die Benutzung von Mobiltelefonen nicht gestattet.
2.15. Das Sichern und Klettern unter Drogeneinfluss, insbesondere unter Alkoholeinfluss, ist verboten.
3. Veränderungen, Beschädigungen, Hygiene/Sauberkeit & Sonstiges:
3.1. Tritte und Griffe, Hakenlaschen sowie Umlenk-einrichtungen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.
3.2. Grundsätzlich sind die Kletterwände nur mit Sportkletterschuhen zu beklettern. Barfußklettern, das Klettern in Strümpfen sowie das Klettern in Straßenschuhen sind verboten. Das Klettern mit konventionellen Hallensportschuhen ist nur an der Anfängerwand erlaubt. Das Barfußlaufen auf den Sportflächen ist untersagt.
3.3. Die Innenanlage sowie das Aussengelände sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
3.4. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten.
3.5. Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern abgestellt werden. Sie können nicht mit in die Anlage genommen werden.
3.6. Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt. Das Rauchen ist im gesamten Halleninnenbereich (Indoorkletterbereich, Boulderbereich, Bistro, Galerie, Seminarraum, Treppenaufgänge, Toiletten, Umkleideräumen, Wellnessbereich) untersagt.
3.7. Die Benutzung von Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. sind auf den Sportflächen untersagt. Nicht erlaubte Gegenstände können vom Personal eingezogen werden.
3.8. Der Gebrauch von Magnesia ist nur in Form von Chalkballs oder flüssigem Chalk erlaubt.
3.9. Auf Garderobe und mitgebrachte Aus-rüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung über-nommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
4. Leihmaterial:
4.1. Die Benutzung der Leihausrüstung erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
4.2. Im eigenen Interesse wird der Entleiher gebeten, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z.B. Scheuerstellen, etc.) zu prüfen. Mängel sind umgehend dem Rezeptionspersonal zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.
4.3. Bei Empfang der Leihausrüstung ist ein Pfand in Form eines amtlichen Ausweises zu hinterlegen. Die Leihgebühr ist bei Empfang des Materials zu entrichten.
4.4. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer des Aufenthaltes in der Kletteranlage am Tag der Entrichtung der Leihgebühr. Die Leihausrüstung ist am selben Tag vor Betriebschluss zurückzugeben. Ansonsten fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an.
4.5. Bei Verlust des Leihmaterials, ist dieses zum Listenverkaufspreis zu ersetzen.
5. Hausrecht:
5.1. Das Hausrecht über die Kletteranlage übt die Geschäftsführung der Betreibergesellschaft sowie die von ihr Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
5.2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden. Das Recht der Betreiber darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
Allgemeine Bestimmungen
1.1. Der Benutzer erklärt durch seine Unterschrift auf der Kundenkarte, dass er immer die Verantwortung für die Gesundheit und das Leben des kletternden Seilpartners trägt. Als Kletternder erkennt er dies ebenfalls an. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er über ausreichende Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt, die ihn befähigen, selbstständig in der Kletteranlage zu Klettern und zu Sichern. Personen ohne ausreichende Sicherungskenntnisse müssen sich beim Personal melden und gegebenenfalls einen Sicherungskurs belegen. Es ist ihnen ausdrücklich nicht gestattet, die Sicherung eines Kletternden zu übernehmen. Externe Sicherungskurse sind nicht erlaubt.
Kinder und Jugendliche
1.2. Babys und Kleinkinder bis 7 Jahren dürfen sich aus Sicherheitsgründen nicht im Kletterbereich aufhalten. (Dies gilt auch für Spielzeug und ähnliches)
1.3. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person mit ausreichenden Sicherungskenntnissen benutzen.
1.4. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage nur nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Das hierfür ausschließlich zu verwendende Formular liegt in der Kletterhalle aus bzw. kann unter ****LINK*** heruntergeladen oder auf Anfrage per Post oder Fax zugesandt werden.
Gruppen
1.5. Bei minderjährigen Gruppen haben die volljährigen Gruppenleiter dafür einzustehen, dass die Einhaltung der Nutzungsbedingungen von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Die Gruppenleitung haftet gegenüber der Betreibergesellschaft für Schäden, die durch Gruppenmitglieder verursacht wurden.
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